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Pflegeheim “Haus am Dümmer See” - Annett Greskamp - Welziner Straße 1 - 19073 Dümmer - Telefon 03869 780011 - Telefax 03869 780012
Pflegeheim “Haus am Dümmer See” “Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.” Jean-Jaques Rousseau
Pflegegrad 1 Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 sind nur in einem geringen Maß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie können viele Bereiche ihres Alltags noch gut alleine bewältigen. Pflegegrad 2 Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie sind in einigen Bereichen ihres Alltags auf Unterstützung angewiesen. Pflegegrad 3 Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung. Pflegegrad 4  Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung. Pflegegrad 5 Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung und sind auf spezielle pflegerische Versorgung angewiesen: Kriterien und Voraussetzungen Mobilität: Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern? Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen? Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem oder ängstlichen Verhalten? Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen? Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z. B. bei Dialyse oder Verbandswechsel? Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
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