
Pflege
Pflegegrade
Pflegegrad 1
Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 sind nur in einem geringen Maß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie können viele Bereiche ihres Alltags noch gut alleine bewältigen.
Pflegegrad 2
Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie sind in einigen Bereichen ihres Alltags auf Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 3
Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegegrad 4
Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung.
Pflegegrad 5
Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung und sind auf spezielle pflegerische Versorgung angewiesen
Kriterien und Voraussetzungen
Mobilität:
Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren?
Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem
oder ängstlichen Verhalten?
Selbstversorgung:
Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?
Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z.B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?