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Pflege

Pflegegrade

Pflegegrad 1

Pflegebedürftige in Pflegegrad 1 sind nur in einem geringen Maß in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt. Sie können viele Bereiche ihres Alltags noch gut alleine bewältigen.

 

Pflegegrad 2

Pflegebedürftige in Pflegegrad 2 haben eine erhebliche Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie sind in einigen Bereichen ihres Alltags auf Unterstützung angewiesen.

 

Pflegegrad 3

Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 haben eine schwere Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in vielen Bereichen des Alltags Unterstützung.

 

Pflegegrad 4 

Pflegebedürftige in Pflegegrad 4 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung.

 

Pflegegrad 5

Pflegebedürftige in Pflegegrad 5 haben eine schwerste Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit. Sie benötigen in allen Bereichen des Alltags Unterstützung und sind auf spezielle pflegerische Versorgung angewiesen

Kriterien und Voraussetzungen

Mobilität:

Wie selbstständig bewegt sich der Begutachtete fort und kann seine Körperhaltung ändern?

 

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:

Kann sich der Antragsteller in einem Alltag noch örtlich und zeitlich orientieren?

Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen, noch Gespräche führen und seine Bedürfnisse mitteilen?

 

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:

Wie oft benötigt der Betroffene Hilfe wegen psychischer Probleme wie aggressivem

oder ängstlichen Verhalten?

 

Selbstversorgung:

Wie selbstständig kann sich der Begutachtete noch täglich selbst waschen und pflegen?

 

Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:

Welche Hilfen benötigt der Antragsteller beim Umgang mit Krankheit und Behandlungen wie z.B. bei Dialyse oder Verbandswechsel?

 

Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:

Wie selbstständig kann der Begutachtete noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?

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